AGB

§ 1 Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers (wird folgend AN genannt), gelten für alle zwischen dem AN und dem Auftraggeber (wird folgend AG genannt) abgeschlossenen Verträge, insbesondere über die Vermietung von Geräten sowie den Verkauf und die Lieferung von Waren und für Dienst- und Werkleistungen. Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem AG und dem AN zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung.

b) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der AG mit diesen Bedingungen einverstanden.

c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des AG erkennt der AN nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

d) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
a) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der AG die Auftragsbestätigung unterzeichnet. Lediglich schriftliche Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische oder Angebote per Mail sind nicht bindend.

b) Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des AN gehören, bleiben im Eigentum des AN und sind nur annährend maßgebend soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

§ 3 Zahlungsbedingungen
a) Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsabschluss zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto des AN oder durch Barzahlung zu erfüllen.

b) Der AG ist zur Aufrechnung, von Mängelrügen oder Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder vom AN anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der AG nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Leistungsumfang des Auftragnehmers
a) Der Umfang der vom AN im Einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen AGB.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers
a) Der AG erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität zu den vereinbarten Terminen und stellt dem AN die benötigten Arbeitsbedingungen zur Verfügung.

b) Kommt der AG seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert sich infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den AN, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.

c) Wird ein Gegenstand bei der AG gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der AG dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der AG verpflichtet, den Dritten vom Eigentum des AN in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Haftung
a) Der AN haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem AN, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des AN, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der AN bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der AN allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

b) Der AN haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem AG Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Der AN haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

c) Eine weitergehende Haftung des AN bei Verkauf einer Sache ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

d) Die Messdaten für den Brunnen-Pumpversuch spiegelt das Wasservorkommen und Wasserqualität zum Zeitpunkt der Messreihe. Für Qualität und Quantität des Grundwassers. Es kann aus geologischen Gründen vom AN keine Gewährleistung übernommen werden. Bei dieser Analyse handelt es sich um eine orientierende Untersuchung der eingeschickten Wasserprobe, welche nicht auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dienen zur Orientierung über die chemische Beschaffenheit des Wassers und können beispielsweise der Hausverwaltung, den Wasserwerken oder dem Gesundheitsamt zur Bewertung vorgelegt werden. Eine behördliche oder gerichtliche Anerkennung der Untersuchungsergebnisse ist ausgeschlossen.

e) Die Messdaten für die Heizungsanalyse spiegeln den thermischen Verlauf der Heizungsanlage im Gebäude während der Messreihe. Durch die Messreihe können Fehleinstellungen und Defekte an der Heizungsanlage festgestellt werden.
Eine Optimierung der Einstellparameter der Heizungsanlage führt in der Regel zu einer Energieeinsparung und Komfortanhebung. Aus umwelttechnischen Gründen kann keine Gewährleistung von AN über die Höhe der Einsparung übernommen werden.

§ 7 Form von Erklärungen
a)Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der AG gegenüber dem AN oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 8 Zusätzliche Regelungen für Dienstleistungen
a) Geltungsbereich
aa) Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des AG. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen, die im Rahmen einer Messreihe anfallen. Erbrachte Dienstleistungen werden auf Aufwands- und Materialbasis, Fahrtkosten unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Preise und der Auftragsbestätigung vergütet.

bb) Der AN hat die geschuldeten Tätigkeiten durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Die vom AN eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinem Weisungsrecht des AG, dieses wird vielmehr ausschließlich von AN ausgeübt.

§ 9 Sonstiges
a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem AN und dem AG ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des AN. Auch wenn der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.